Nutzungs- und Mietbedingungen

Nutzungsbedingungen Hüpfburgen

  1. Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht einer volljährigen Aufsichtsperson genutzt werden.
  2. Erwachsene dürfen die Hüpfburg wegen der hohen Punktbelastung nicht benutzen.
  3. Die während des Betriebes für die Aufsicht verantwortlichen Personen müssen über die Sicherheitshinweise unterwiesen werden.
  4. Beachten Sie die Angaben zur maximalen Personenanzahl und des maximal zulässigen Gewichts in den Sicherheitshinweisen des Produktes.
  5. Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
  6. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
  7. Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
  8. Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
  9. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen
    Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
  10. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgegeben werden.
  11. Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem feuchtigkeitsgeschützen Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.
  12. Für den Aufbau ist vorzugsweise eine Gras – bzw. Rasenfläche zu wählen. Vor dem Ausbreiten der Schutzplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist.
  13. Unter der Hüpfburg ist zuvor die Schutzplane auszubreiten. (Achtung, kann bei starker Sonneneinstrahlung das Gras darunter beschädigen, am besten deswegen eng an die Hüpfburg legen)
  14. Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.
  15. Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass keine Gegenstände den Lufteinlass des Gebläses blockieren. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.
  16. Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.
  17. Bei Sturm, Regen oder stärkerem Wind darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Sie ist im Fall von höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Sturm o.ä.) sofort von dem Mieter außer Betrieb zunehmen und entsprechend (abgebaut) vorübergehend zu sichern.
  18. Sollte die Hüpfburg nass werden ist diese mit Handtüchern zu trocknen. Sie darf auf keinen Fall ohne Hinweis an den Vermieter nass oder leicht Feucht zurückgegeben werden. Bei nasser Rückgabe kann ein Kautionseinbehalt erfolgen.
  19. Bei Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungs- / Trocknungsgebühr von 65,00 €, netto zu zahlen. Diese wird bei der Rückgabe ggf. von der Kaution abgezogen.
  20. Die Bereitstellung von Strom (230 V, 16 A) ist Sache des Mieters. Aus Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die bereitgestellten Stromleitungen nicht überlastet werden. Hierfür hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass auf den Bereitgestellten Stromleitungen keine weiteren Geräte oder Stände betrieben werden.
  21. Das Gebläse ist unbedingt vor Regen zu schützen. Es darf bei Regen nicht betrieben werden.
  22. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen obliegt allein im Verantwortungsbereich des Mieters.
  23. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburg an Dritte zu überlassen.

Mietbedingungen

  1. Die gemieteten Gegenstände dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Aufsichtsperson genutzt werden.
  2. Die während des Betriebes für die Aufsicht verantwortlichen Personen müssen über die Sicherheitshinweise unterwiesen werden.
  3. Beachten Sie die Angaben zur maximalen Personenanzahl und des maximal zulässigen Gewichts in den Sicherheitshinweisen des Produktes.
  4. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.
  5. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
  6. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
  7. Bei einer Lieferung gelten folgende Regelungen. Zur Aufstellung und Abholung der Mietsachen ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich.
  8. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
  9. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Haftung

  1. Jeder an der Mietsache entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  2. Der Mieter haftet für jegliche Art von Beschädigung an dem Mietobjekt.
  3. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung sowie Verantwortung für Unfälle bzw. Sach- und
    Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Artikel entstehen. Der Mieter
    haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden. Der Mieter ist der Betreiber.
  4. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Mietsache aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Aggregates, Regen, Sturm) nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
  5. Der Mieter haftet für die komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer- und
    Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die
    entliehenen Gegenstände sind hierfür nicht versichert.
  6. Die Mietsache ist nicht für Schäden gegenüber Dritten versichert. Diese Pflicht obliegt dem Mieter. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Vertrag ausdrücklich die Kenntnisnahme seiner Versicherungs- & Haftungsverpflichtungen.
  7. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
  8. Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfange auf den Mieter über.
  9. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der gemieteten Gegenstände ergeben. Er stellt den Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.
  10. Der Mieter haftet dem Vermieter über die gesetzliche Haftung hinaus während der Mietzeit auch für Diebstahl der Mietsache und unverschuldet an der Mietsache entstehende Sachschäden (z.B. Vandalismus, etc.).